Le coeur perdu – Paris

Fugen im Holzfußboden: Dieser Fehler ruiniert die Spachtelmasse

Beim Auszug aus einer Mietwohnung entbrennt regelmäßig Streit um die Wände. Viele Mieter streichen vorschnell und zahlen dafür, obwohl sie gar nicht müssten. Andere verlassen sich auf ein falsches Verständnis von „besenrein” und riskieren ihre Kaution. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob gestrichen werden muss, sondern was im konkreten Mietvertrag vereinbart wurde und wie die Wände tatsächlich aussehen.

Für schwere Lasten an der Wand reicht ein einzelner Dübel selten. Hier müssen mehrere Dübel mit ausreichendem Abstand zueinander gesetzt werden, damit die Kräfte verteilt werden. Der Abstand zum Rand sollte mindestens das Doppelte des Dübeldurchmessers betragen, sonst platzt der Stein aus. Bei unbekanntem Untergrund hilft ein Probeloch an unauffälliger Stelle oder ein kurzer Test mit leichtem Zug. Wer sich unsicher ist, wählt lieber einen Dübel mit größerem Durchmesser und eine entsprechend längere Schraube, statt auf gut Glück zu bohren.

Fugen im Holzfußboden entstehen durch Schwinden und Quellen des Holzes, durch Feuchtigkeit oder durch jahrelange Beanspruchung. Wer sie mit Holzspachtel reparieren will, muss zuerst verstehen, dass Spachtelmasse keine dauerhafte Lösung für breite Fugen ist. Sie ist für Risse, kleine Spalten und beschädigte Stellen gedacht. Bei Fugen über drei Millimeter Breite dehnt sich das Holz weiter, der Spachtel reißt wieder auf oder bricht heraus. Prüfe deshalb zuerst die Ursache: Ist der Boden zu trocken, zu feucht oder wurde falsch verlegt? Ohne diese Klärung hält keine Reparatur.

Wer streichen muss, sollte auf Qualität achten. Zwei Anstriche mit gut deckender Innenwandfarbe auf sauberem, trockenem Untergrund verhindern Flecken und spätere Reklamationen. Vorarbeiten wie Abkleben, Abdecken und leichtes Anschleifen sparen Zeit beim Endanstrich. Kleine Löcher werden mit Spachtelmasse gefüllt und nach dem Trocknen glatt geschliffen. Wer unsicher ist, ob gestrichen werden muss, sollte sich frühzeitig mit dem Vermieter abstimmen und die Vereinbarung schriftlich festhalten. Das vermeidet Streit und schützt die Kaution.

Wann tatsächlich gestrichen werden muss Eine Pflicht entsteht nur, wenn der Vertrag eine wirksame, konkrete Regelung enthält oder wenn die Wände durch den Mieter übermäßig abgenutzt wurden. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Vergilbung, einzelne Dübellöcher oder kleine Kratzer muss der Mieter nicht beseitigen. Anders sieht es aus, wenn der Mieter die Wände in kräftigen, ungewöhnlichen Farben gestrichen hat und der Vertrag helle, neutrale Töne vorschreibt. Auch das Entfernen von Tapeten oder das Zuspachteln größerer Schäden kann vertraglich geregelt sein. Entscheidend ist immer der Einzelfall und die Frage, was über die normale Abnutzung hinausgeht.

Die eigentliche Arbeit beginnt mit der Vorbereitung. Steckdosen und Lichtschalter abkleben, Fußleisten abdecken, Böden mit Malervlies schützen. Wer direkt auf den alten Boden streicht, zahlt später für die Reinigung oder den Austausch. Beim Streichen zuerst die Decke, dann die Wände, zuletzt die Heizkörper. Zwischen zwei Anstrichen mindestens vier Stunden warten, auch wenn die Farbe trocken wirkt. Zu schnelles Nachstreichen führt zu Streifen und Blasen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Wie die Bahnen tatsächlich gelegt werden Gestrichen wird in zusammenhängenden Bahnen von oben nach unten, ohne zwischendurch abzusetzen. Eine Bahn ist etwa so breit wie zwei Rollenbreiten, damit sie in einem Zug zu schaffen ist. Nach dem Auftragen wird die Farbe mit leichtem Druck in die Fläche verteilt, danach mit weniger Druck und ohne erneutes Eintauchen in Längsrichtung nachgezogen. Dieser letzte Zug glättet die Rollenstruktur und schließt die Kante zur vorigen Bahn. Wer zu lange auf derselben Stelle rollt, zieht Farbe wieder ab und hinterlässt helle Flecken.

Wie die Leitungen in der Wand lieg

Ein häufiger Irrtum betrifft die Farbwahl. „Weiß” ist nicht automatisch richtig. Gefordert sind meist helle, neutrale Töne, also auch ein helles Beige oder Grau, solange es sich um eine gedeckte Farbe handelt. Wer in einer auffälligen Farbe gestrichen hat, sollte vor dem Auszug prüfen, ob der Vertrag das verbietet. Ist keine Regelung vorhanden, darf der Mieter die Farbe grundsätzlich lassen, sofern die Wohnung nicht übermäßig darunter leidet. Wichtig ist, dass die Wände nicht beschädigt sind und die Farbe nicht abblättert.

Typische Fehler passieren aus Unsicherheit. Viele Mieter streichen die gesamte Wohnung in Weiß, obwohl nur einzelne Räume betroffen wären oder gar keine Pflicht besteht. Das kostet Geld und Zeit, ohne dass es einen Vorteil bringt. Andere wiederum überstreichen Schäden mit billiger Farbe, die nach dem Trocknen fleckig wird, oder streichen über Tapeten, die sich danach ablösen. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Streichen Fotos machen und den Zustand dokumentieren. Das schützt im Streitfall und zeigt, dass die Wohnung nur normal abgenutzt war.

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