Le coeur perdu – Paris

Wenn Stauden verblüht sind: Was jetzt geschnitten wird

Typische Fehler beim Schärfen: ungleicher Druck auf beide Zahnflanken, dadurch schneidet die Säge nach einer Seite. Feilen ohne Fixierung des Sägeblatts, wodurch der Winkel wandert. Zu grob feilen und die Zahnspitzen abrunden. Wer eine Säge mit gehärteten Zähnen besitzt, kann diese nicht nachfeilen, sondern muss das Blatt tauschen. Das ist kein Mangel, sondern eine Eigenschaft. Gehärtete Zähne halten länger, lassen sich aber nicht korrigieren. Für Totholz mit Sandeinlagerungen ist eine wechselbare Säge oft die bessere Wahl als eine teure, nachschärfbare.

Ein häufiger Irrtum: Das Gesetz verbietet nicht jeden Schnitt, sondern nur den radikalen Rückschnitt auf den Stock oder das komplette Entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig erlaubt, sofern sie den Lebensraum der Tiere nicht zerstören. Ein leichter Rückschnitt einzelner Triebe, das Auslichten dichter Zweige oder das Kürzen überhängender Äste ist also auch im Juni möglich. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit: Wer eine Hecke auf zwei Meter zurücksetzt, zerstört Nester; wer nur wenige Zentimeter abschneidet, gefährdet in der Regel nichts. Vor jedem Schnitt lohnt ein Blick in das Innere der Hecke, ob sich Nester oder Jungtiere darin befinden.

Bleiben sollen dagegen flach bis leicht schräg wachsende, gut verteilte Fruchtäste. Ein gesunder Apfelbaum trägt an mehrjährigem Holz mit kurzen Fruchtspießen. Solche Äste sind erkennbar an den verdickten, kurzen Trieben mit Blütenknospen. Wer sie entfernt, schneidet die kommende Ernte ab. Auch einjährige, flach wachsende Triebe bleiben, sofern sie Platz haben und nicht in die Krone hineinragen. Ziel ist eine luftige Krone, in die Licht bis ins Innere fällt.

Das richtige Maß: Fruchtholz erkennen und stehen lass

Für den Rückschnitt eignet sich eine scharfe, saubere Gartenschere. Zunächst werden alle abgestorbenen, kranken oder sich kreuzenden Äste entfernt. Anschließend kürzt man die verblühten Triebe um etwa ein Drittel bis zur Hälfte ein. Ein kräftiger Rückschnitt bis auf wenige Augen ist möglich, wenn der Strauch zu groß geworden ist oder von unten kahl wird. Wichtig: Schneiden Sie immer knapp über einem nach außen zeigenden Auge, damit die neuen Triebe nach außen wachsen und der Strauch sich nicht verdichtet. Ein zu radikaler Schnitt ins alte Holz kann die Blühfreudigkeit für ein bis zwei Jahre mindern, ist aber manchmal nötig, um einen völlig überalterten Strauch zu verjüngen.

Beginnen Sie mit dem sogenannten Totholz. Dazu zählen abgestorbene, vertrocknete und kranke Äste. Sie erkennen sie an grauer Rinde, fehlenden Knospen und trockenem Holz beim Anritzen. Solche Äste werden zuerst entfernt, weil sie Krankheitserreger beherbergen und Licht wegnehmen. Ebenso weichen Äste, die sich kreuzen oder aneinander reiben. Reibungsstellen sind Eintrittspforten für Pilze und sollten nicht über Jahre bestehen bleiben.

Die Faustregel lautet also: Was nach der Blüte noch grün und gesund aussieht, darf bleiben. Was braun, matschig oder krank ist, kommt weg. Und alles, was im Winter als Struktur oder Vogelnahrung dient, wird erst im Frühjahr geschnitten. So übersteht der Staudenbestand die kalte Jahreszeit und startet kräftig in die nächste Saison.

Was der Gesetzgeber unter „schonender Pflege” versteht Der Begriff „schonender Form- und Pflegeschnitt” ist nicht abschließend definiert, hat sich aber in der Rechtsprechung konkretisiert. Erlaubt sind Maßnahmen, die den Gehölzbestand in seiner Grundform erhalten und nur das Wachstum kontrollieren. Dazu zählt das Entfernen einzelner Wildtriebe, das Ausdünnen der Krone oder das Zurückschneiden von Zweigen, die auf Gehwege ragen. Nicht erlaubt ist dagegen der „Verjüngungsschnitt”, bei dem die Hecke bis auf den Wurzelstock zurückgesetzt wird. Ein solcher Radikalschnitt zerstört den Lebensraum und fällt unter das Verbot, selbst wenn er nur einen Tag dauert. Wer unsicher ist, sollte vorher bei der unteren Naturschutzbehörde der Kommune nachfragen – das kostet nichts und schützt vor Bußgeldern.

Nach der Blüte entscheidet sich oft, ob eine Staude im nächsten Jahr wieder kräftig austreibt oder ob sie vergreist. Viele Arten brauchen dann einen Rückschnitt, andere dagegen sollten unbedingt stehen bleiben – sei es wegen der Samenstände, der Winterhärte oder weil sie erst spät im Jahr neue Knospen ansetzen. Wer unterschiedslos alles abschneidet, nimmt sich selbst die Blüte des Folgejahres. Deshalb lohnt es sich, vor dem Griff zur Schere genau hinzuschauen.

Ein häufiger Fehler ist der Schnitt bei immergrünen Stauden wie Bergenie oder Purpurglöckchen. Sie behalten ihre Blätter über den Winter und sollten nur von welken Blütenständen befreit werden. Ein starker Rückschnitt im Herbst nimmt ihnen den Schutz und die Kraftreserven. Ähnlich verhält es sich mit Gräsern: Während viele Horstgräser im Frühjahr knapp über dem Boden abgeschnitten werden, lässt man sie im Herbst unberührt. Wer sie jetzt kürzt, beraubt sich des winterlichen Winterschmucks und setzt die Pflanzen unnötig Kälte aus.

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