Viele Mieter greifen bei kleinen Defekten sofort zum Telefon und rufen den Vermieter. Das ist bequem, kann aber teuer werden. Denn in zahlreichen Mietverträgen ist eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart. Sie verpflichtet Mieter, bestimmte kleine Instandhaltungen auf eigene Kosten zu übernehmen. Wer die Klausel ignoriert, riskiert eine saftige Nebenkostenabrechnung. Wer sie kennt, kann viel Geld sparen und Ärger vermeiden.
Der Untergrund entscheidet, nicht der Pu
Ein weiterer typischer Fehler: Reparaturen werden durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Fotos vor und nach der Arbeit, eine kurze Notiz mit Datum und verwendeten Teilen sowie die Aufbewahrung der Quittungen schützen vor Streit. Wird eine Reparatur vom Vermieter oder einer Fachfirma ausgeführt, darf der Mieter nur dann selbst Hand anlegen, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zugestimmt hat. Eigenmächtige Eingriffe können als Vertragsverletzung gewertet werden und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Doch Vorsicht: Nicht jede Reparatur fällt unter die Kleinreparaturklausel. Typischerweise sind nur Arbeiten an Gegenständen erfasst, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Dazu zählen tropfende Wasserhähne, defekte Lichtschalter, klemmende Türgriffe, verstopfte Abflüsse oder ein ausgeleierter Duschschlauch. Auch das Wechseln einer defekten Glühbirne oder das Austauschen eines WC-Sitzes gehört in der Regel dazu. Nicht unter die Klausel fallen dagegen Reparaturen an Fenstern, Türen, Heizkörpern oder der Elektroinstallation – hier ist immer der Vermieter zuständig.
Wo Hanfbeton funktioniert und wo nicht Hanfbeton eignet sich für nichttragende Innenwände, Ausfachungen in Holzständerwerk und als Dämmfüllung. Tragende Bauteile sind nichts für das Material, weil die Druckfestigkeit zu gering ist. Auch im Spritzwasserbereich von Duschen oder als Bodenplatte scheidet es aus. Wer Hanfbeton in Feuchträumen einsetzt, braucht eine zuverlässige Abdichtung, sonst zieht die Wand Wasser und schimmelt von innen.
Was ohne Risiko selbst gemacht werden kann Ein tropfender Wasserhahn lässt sich oft mit einem neuen Dichtgummi oder einer Dichtung am Ventilkopf beheben. Dazu Wasser abstellen, Hahn zerlegen, alte Dichtung entnehmen, neue einsetzen. Bei einem verstopften Abfluss hilft meist ein Saugheber oder eine mechanische Spirale. Chemische Abflussreiniger sind riskant: Sie greifen Rohre an und dürfen in Altbauten mit Metallrohren nicht verwendet werden. Ein defekter Lichtschalter wird nur dann selbst getauscht, wenn der Stromkreis vorher abgeschaltet und die Wohnungssicherung eindeutig zugeordnet ist. Wer die Zuordnung nicht kennt, lässt es besser bleiben.
Typische Fehler sind: die Sicherung nicht ausschalten, zu fest an Schrauben drehen oder Ersatzteile verwenden, die nicht passen. Auch das Ignorieren der Kleinreparaturklausel rächt sich. Wer eigenmächtig eine teure Fachfirma beauftragt, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen, riskiert, dass er die Rechnung selbst tragen muss. Und wer bei einem größeren Schaden selbst herumbastelt, kann die Gewährleistung des Vermieters gefährden. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen als später draufzahlen.
Zum Schluss: Nehmen Sie sich Zeit für die endgültige Ausrichtung. Markieren Sie die Bohrlöcher mit Bleistift, bevor Sie bohren. Korrigieren Sie lieber einmal mehr, als Löcher zu stopfen. Eine harmonische Bilderwand entsteht nicht durch Perfektion, sondern durch bewusste Wiederholung von Abständen, Höhen und Rahmen. Wenn Sie diese Regeln beachten, wird die lange Flurwand zu einem ruhigen, einladenden Bereich.
Beleuchtung und Schatten sollten Sie nicht unterschätzen. In einem Flur gibt es oft wenig Tageslicht. Setzen Sie auf Bilder, die auch bei schwachem Licht wirken, oder ergänzen Sie eine indirekte Beleuchtung. Vermeiden Sie jedoch punktuelle Strahler, die einzelne Bilder grell anstrahlen und andere dunkel lassen. Eine gleichmäßige Ausleuchtung der gesamten Wand hält die Harmonie. Prüfen Sie die Wirkung am Abend, wenn das Licht anders fällt.
Kleine Reparaturen in der Mietwohnung sind ein Dauerthema zwischen Mietern und Vermietern. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Alles, was den bestimmungsgemäßen Gebrauch betrifft, muss er instand halten. Dazu zählen Heizung, Fenster, Türen, Wasserleitungen oder Elektroinstallation. Eigenmächtige Eingriffe an diesen Anlagen sind tabu, weil sie die Substanz des Gebäudes betreffen und im Schadensfall teuer werden können. Wer unsicher ist, sollte vor dem ersten Handgriff den Vermieter informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
Die eigentliche Reparatur erledigst du am besten selbst, wenn du handwerklich geschickt bist. Ein tropfender Wasserhahn lässt sich oft durch den Austausch der Dichtung beheben. Dazu drehst du zuerst das Wasser ab, zerlegst den Hahn und tauschst die alte Dichtung gegen eine neue aus. Bei einem defekten Lichtschalter schaltest du vorher die Sicherung aus und prüfst mit einem Spannungsprüfer, dass kein Strom mehr anliegt. Ein verstopfter Abfluss lässt sich meist mit einem Pömpel oder einer Spirale reinigen. Chemische Abflussreiniger sind tabu, weil sie Rohre angreifen können.
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